BRAK und Rechtsanwaltskammern mobilisieren gegen Bayerns Beratungsvorschlag bei JuMiKo

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Im Vorfeld der 96. Justizministerkonferenz (JuMiKo) mobilisiert die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit den Landesrechtsanwaltskammern gegen den Beschlussvorschlag Bayerns. Dieser zielt darauf ab, Rechtsberatungstätigkeiten auf Rechtsschutzversicherer zu übertragen, wodurch die Unabhängigkeit und Neutralität der anwaltlichen Beratung unterwandert würde. Die BRAK warnt vor systemisch bedingten Interessenkonflikten, fordert eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene und betont, dass ohne organisatorisch robuste Trennung Eigeninteressen willkürliche Kostenentscheidungen begünstigen könnten.

BRAK und Rechtsanwaltskammern kritisieren Bayerns Vorschlag zur Versicherer-Beratung entschieden

Im Rahmen der 96. Justizministerkonferenz in Bayern äußerten die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern deutliche Kritik an dem Vorstoß, bestimmte Beratungsleistungen zugunsten von Rechtsschutzversicherern zu verlagern. Sie sehen darin eine erhebliche Gefährdung der im Rechtsdienstleistungsgesetz verankerten Unabhängigkeit und Neutralität der anwaltlichen Beratung. Zudem bemängeln sie eine nachlassende Transparenz gegenüber Verbrauchern und warnen vor möglichen Interessenkonflikten, die langfristig das Vertrauen in den Verbraucherschutz unterminieren könnten und nachhaltig sichern.

Profitorientierte Rechtsschutzversicherer garantieren systemische Interessenkonflikte unbemerkt Verbrauchern – BRAK warnt

Rechtsschutzversicherer verfolgen als gewinnorientierte Unternehmen primär das Ziel, Prämieneinnahmen zu steigern und Leistungszahlungen zu minimieren. In diesem wirtschaftlichen Rahmen liegt ein inhärenter Anreiz zur Kostenreduzierung. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt davor, dass eine vereinte Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb desselben Anbieters systemische Interessenkonflikte garantiert. Wenn ein Versicherer sowohl über die Deckung entscheidet als auch juristischen Rat erteilt, geht dies zu Lasten der Mandantinnen und Mandanten und bleibt nicht ausreichend erkennbar.

Anwälte kritisieren Versicherer Verweigerung von Deckungszusagen ohne gerichtliche Klärung

Juristische Vertretungen weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherer wiederholt Deckungszusagen verweigern, selbst wenn Anwältinnen und Anwälte durch Intervention einschreiten. Erst gerichtliche Schritte erzwingen diese Zusagen häufig. Dabei gewährleisten berufsrechtliche Pflichten der Anwaltschaft Unabhängigkeit und Neutralität in der Mandantenvertretung. Würde die Rechtsberatung auf Versicherungsunternehmen übertragen, könnten Diese Kostenübernahmen nach eigenem Ermessen verweigern und Mandantinnen und Mandanten wäre der verlässliche Schutz durch berufsrechtlich gebotene Standards entzogen. Betroffene verlieren vertragliche Sicherheit würden erheblich benachteiligt.

Wessels: Vorschlag ist Geschenk an Versicherer zulasten der Mandanten

Dr. Ulrich Wessels kritisiert den Vorschlag als einseitige Begünstigung der Versicherer auf Kosten ihrer Kunden. Er mahnt, dass eine formal getrennte Organisation in den Versicherungskonzernen mögliche Interessenskonflikte nicht löse. Versicherer verfolgen primär wirtschaftliche Ziele und priorisieren Gewinnmaximierung. Insofern sei zu erwarten, dass sie ihre eigenen Interessen über den Schutz der Versicherten stellen. Die Folge seien potenziell ungerechtfertigte Ablehnungen oder Verzögerungen von Leistungen, ohne wirksamen Rechtsschutz für Mandanten und damit den Verbraucherschutz erheblich schwächen.

BRAK und Kammern sichern unabhängige Beratung mit transparentem Verbraucherschutz

Durch den entschlossenen Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der regionalen Rechtsanwaltskammern bleiben die essenziellen Vorzüge einer unabhängigen Rechtsberatung bewahrt. Transparente Abwägung von Mandanteninteressen, verlässlicher Verbraucherschutz und die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten bilden das Rückgrat dieser Verteidigung. Nur so können Mandantinnen und Mandanten vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckungszusagen geschützt werden. Zugleich sichert diese gründliche Gegenwehr den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes und erhält das Vertrauen in die Rechtsordnung.

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