Die Schlussanträge der Generalanwältin im EuGH-Verfahren betonen die fehlende rechtliche Grundlage für die vorgesehene Kostenzuweisung der vierten Reinigungsstufe. Sie empfiehlt, Hersteller von Humanarzneutika und Kosmetika nicht zur Finanzierung von 80 Prozent der Investitionen heranzuziehen. Der BPI sieht darin ein Risiko für Marktkonkurrenz und Arzneimittelzugang und fordert einen Aufschub sowie eine detaillierte Analyse. Es soll Gewässerschutz wirksam mit Arzneimittelversorgung in Einklang bringen.